Heizkostenzuschuss des Landes

Die Steiermärkische Landesregierung hat für einkommensschwache Haushalte einen Heizkostenzuschuss in Höhe von EUR 340,- für alle Heizungsanlagen beschlossen. Die Förderaktion läuft 28. Februar 2025. Anträge können im Gemeindeamt oder auch online (Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark) beantragt werden.

Anspruchsberechtigt sind alle in der Steiermark wohnhaften Personen, die keinen Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt (Achtung, bei 14 Gehältern auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren!):
für Ein-Personen Haushalte: EURO 1.572,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: EURO 2.358,00
für jedes Familienbeihilfe beziehende im
Haushalt lebende Kind EURO 472,00
Bitte bringen Sie den Einkommensnachweis mit.

Sozialzuschuss der Gemeinde:
Alle Mortantscherinnen und Mortantscher, die Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben,
bekommen von der Gemeinde eine zusätzliche Förderung von
€ 50,– für Alleinstehende
€ 80,– für Ehepaare und Alleinerzieher.