Für Einreichung von Förderanträgen ab 01.01.2024
Gegenstand und Höhe der Förderung
Gefördert wird die Neuerrichtung von solarthermischen Anlagen im Gebiet der Gemeinde Mortantsch (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses in Abhängigkeit der Nutzungsart
Art der Nutzung | Förderung |
Solarthermie zur Warmwasserbereitung | 35 EUR / m² Bruttokollektorfläche, max. 500 EUR |
Solarthermie zur Raumbeheizung und Warmwasserbereitung | 70 EUR / m² Bruttokollektorfläche, max. 500 EUR |
Solarthermische Anlagen zur Schwimmbadbeheizung sowie Erweiterungen bestehender Anlagen sind nicht Bestandteil dieser Förderung. Hybridkollektoren werden entsprechend den in dieser Förderungsrichtlinie gelisteten Förderungssätzen bis zur festgesetzten Gesamtgröße gefördert.
Förderungswerber bzw. Förderungswerberin
Antragberechtigt sind natürliche wie auch juristische Personen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, Verbände und konfessionelle Einrichtungen).
Wesentliche Voraussetzungen u. Antragsformular: Formular Solaranlage