Der § 17 Abs. 3 Z2 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 und das Landesgesetzt über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden (Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013) schreibt eine Abgabe von € 60,– vor.
Im Zuge der Anmeldung wird erfasst, ob der Ermäßigungssatz von EUR 30,– zur Anwendung kommen kann.
Für alle Hundebesitzer gilt die Anmeldepflicht!
Mit Novellierung des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes tritt für Hundehalter ab 1.1.2013 die Verpflichtung zum Nachweis der allgemeinen Sachkunde durch einen Hundekundenachweis in Kraft. Die erforderliche Sachkunde wird durch eine 4-stündige Ausbildung erbracht.
Wer muss den Kurs besuchen?
Der Hundekundenachweis muss vom Halter erbracht werden, falls es sein erster Hund ist. Binnen eines Jahres ab Anschaffung eines Hundes ist die erforderliche Sachkunde zu erbringen.