Amtssignatur


Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Mortantsch auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden

Die Amtssignatur setzt sich gem.§ 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert“ worden ist sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokumentes.

Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Mortantsch gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

Der wesentliche Vorteil des amtssignierten elektronischen Dokumentes ist, dass seine Echtheit jederzeit im Internet unter der Adresse: http://www.signaturpruefung.gv.at/ geprüft werden kann.

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten erhalten Sie im Gemeindeamt.

Rechtsmitteleinbringung
persönlich, postalisch:

Gemeinde Mortantsch
Göttelsberg 160, 8160 Mortantsch

E-Mail: gde@mortantsch.gv.at