Für Einreichung von Förderanträgen ab 01.04.2024
Gegenstand und Höhe der Förderung
Gefördert wird die Neuerrichtung von stationären elektrischen Energiespeichern im Gebiet der Gemeinde Mortantsch (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses in Abhängigkeit der Bruttospeicherkapazität, beträgt jedoch max. 750 EUR. Die Anlage muss not- und ersatzstromfähig sein (Blackout-Vorsorge) und am Anlagenstandort muss eine entsprechende rechtskräftige Bau- und Benützungsbewilligung bzw. Widmung vorliegen, sonst gibt es keine Förderung.
Maßnahme | Bruttospeicherkapazität | Förderung |
Elektrische Energiespeicher bei bereits geförderten PV-Anlagen | ab 4 kWh ab 4 kWh | 10 % max. € 750,– 10 % max. € 500,– |
Förderungswerber bzw. Förderungswerberin
Antragsberechtigt sind natürliche wie auch juristische Personen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, Verbände und konfessionelle Einrichtungen).
Wesentliche Voraussetzungen u. Antragsformular: Antrag Elektrischer Speicher
Infos & Tipps:
Es wird empfohlen, die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu‘s-BeraterInnen vor Errichtung bzw. Einreichung des Förderungsantrags in Anspruch zu nehmen um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen die Profis der lokalen, amtlich anerkannten und neutralen Energieberatungsstellen.