Für Einreichung von Förderanträgen ab 01.01.2024
Gegenstand und Höhe der Förderung
Gefördert wird die Hofzufahrt in Form einer wasserdurchlässigen Befestigung im Gebiet der Gemeinde Mortantsch. Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses in der Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten, max. jedoch 400 EUR.
Förderungswerber bzw. Förderungswerberin
Antragsberechtigt sind natürliche wie auch juristische Personen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, Verbände und konfessionelle Einrichtungen).
Nähere Informationen bekommen Sie im Gemeindeamt.