Erziehungsberechtigte erhalten für Pflichtschüler bis zur 9. Schulstufe ab dem Schuljahr 2009/2010 einen Zuschuss zu Schulschikursen, Schullandwochen, Sprachwochen oder ähnlichen Schulveranstaltungen, welche mindestens drei Übernachtungen beinhalten.
Als Nachweis ist nach erfolgter Teilnahme eine Bestätigung der betreffenden Schule oder der Einzahlungsbeleg mitzubringen.
Höhe der Förderung: € 30,– pro Kind und Schuljahr.
Der Antrag muss im laufenden Schuljahr erfolgen, rückwirkend ist die Auszahlung nicht mehr möglich.
© Bild: S. Hofschlaeger – pixelio.de