Geschichte
Ein kleiner Einblick in die Geschichte unserer Gemeinde.
Überblick über die Entwicklung der Gemeinden von Beginn der Errichtung von Verwaltungseinheiten auf unterer Ebene bis zur Schaffung der politischen Ortsgemeinden.
von Dr. Erich Linhardt
Bis in das 18. Jahrhundert war man für die Erfassung kleinerer Einheiten innerhalb der Kreise, die 1748 als Verwaltungseinheit auf mittlerer Ebene geschaffen worden waren, auf die Herrschaften und Magistrate, bzw. Pfarren angewiesen; diese genügten aber, wie es sich im Laufe der Zeit zeigte, zur Durchführung der Verwaltung nicht.
Mit der im Jahre 1770 erfolgten allgemeinen Seelenbeschreibung, die zugleich mit einer Konskription des Zugviehs und der Nummerierung der Häuser durchgeführt wurde und vor allem militärischen Zwecken diente, beschritt man nun neue Wege. Diese Zählung und Häusernummerierung wurde nach Pfarren vorgenommen, wozu jede Pfarre in sogenannte Nummerierungsabschnitte unterteilt wurde. Ein Nummerierungsabschnitt war also lediglich eine Summe von Häusern in einer Pfarre. Von den heutigen Katastralgemeinden der Ortsgemeinde Mortantsch, die allesamt in der Pfarre Weiz lagen, wurde 1770 jede als eigener Nummerierungsabschnitt geführt. Zu dieser Zeit hatten Hafning 165, Mortantsch 157, Göttelsberg 112, Leska 101, Haselbach 94 und Steinberg 89 Seelen.
Als Kaiser Josef II. die Steuern gerecht und der Beschaffenheit des Bodens gemäß aufteilen wollte, ließ er zu diesem Zweck einen neuen Kataster den sogenannten „Josephinischen Kataster“ anlegen, bei welcher Durchführung auf die bestehenden Nummerierungsabschnitte aufgebaut wurde. Bei der Aufnahme des neuen Katasters, die von 1784 bis 1789 dauerte, wurden die aufnehmenden Kommissare aufgefordert, jenen Umfang der Häuser und Gründe, welche unter dem Anfang und Schluß eines Nummerierungsabschnittes begriffen war, als eine Gemeinde zu betrachten. Damit wurde der Nummerierungsabschnitt durch die Einbeziehung der zu den Häusern gehörenden Gründe zur territorialen Einheit der Steuergemeinde. Es wurde verordnet, zu kleine Abschnitte zusammenzuziehen und zu große in mehrere Gemeinden zu teilen. Die einzelnen Nummerierungsabschnitte der heutigen Gemeinde Mortantsch wurden aber alle zu einer eigenen Steuergemeinde.
In den Jahren 1820 bis 1825 wurde die Besteuerung von Grund und Boden reformiert und zu diesem Zwecke der „Franziszeische Kataster“ angelegt. Dabei erfolgte auch eine Mappierung, eine kartographische Aufnahme der Steuergemeinden, die ab jetzt Katastralgemeinden hießen.
Als im Zuge der Revolution von 1848 das Untertanenverhältnis aufgelöst, und der Bauer endlich auch Eigentümer von Grund und Boden wurde, schuf man auch die freie Gemeinde mit einem frei gewählten Bürgermeister an der Spitze, der von der Herrschaft alle lokalen Verwaltungsaufgaben zu übernehmen hatte.
In einem provisorischen Gesetz vom Jahre 1849 wurde den Gemeinden die Selbstverwaltung zugestanden und 1850 fanden die ersten Gemeindewahlen statt. Die neuen Ortsgemeinden wurden aus einer oder mehreren Katastralgemeinden gebildet. Dabei wurden Mortantsch und Göttelsberg zur Gemeinde Mortantsch, Steinberg und Hafning bildeten die Ortsgemeinde Steinberg. Diese Einteilung, blieb bis zur Gemeindezusammenlegung des Jahres 1952 gültig. Die beiden Katastralgemeinden Haselbach und Leska wurden 1850 vorerst aber zu einer Gemeinde mit dem Namen Leska zusammengeschlossen.
Dafür mag im genannten Jahr die größere Einwohnerzahl von Leska (137) im Vergleich zu Haselbach (95) den Ausschlag gegeben haben. Da aber in Folge Haselbach sehr rasch anwuchs (vgl. dazu den ersten Teil), und dort auch eine Schule vorhanden war, änderte man den Gemeindenamen auf Haselbach.
Wann diese Namensänderung erfolgte, konnte ich nicht feststellen; um 1870 war sie aber bereits vollzogen. Im Jahre 1952 wurden dann die selbstständigen Ortsgemeinden Mortantsch, Steinberg und Haselbach zu einer Gemeinde Mortantsch vereinigt.
Einige geschichtliche Notizen zu den einzelnen Ortschaften der Gemeinde Mortantsch sowie zu Leben und rechtlicher Stellung der Menschen in den vergangenen Jahrhunderten.
von Dr. Erich Linhardt
Zwischen den Jahren 1185 und 1405 erfolgten die ersten Erwähnungen der sechs Ortschaften, die heute die Gemeinde Mortantsch bilden.
Am frühesten erscheint die Nennung der jetzigen Katastralgemeinde Göttelsberg als „Gotlingsperge“ im Jahre 1185. Der Name soll seinen Ursprung im Personennamen „Gotili(n)“ haben. Viele Ortsnamen sind nämlich mit Personennamen gebildet, weil man Siedlungen allgemein gerne den Namen jenes Mannes gab, der bei der Gründung und Anlegung eines Ortes maßgeblich beteiligt war.
In der Reihenfolge der Nennungen folgt im Jahr 1229 Leska als “ Leczow „, welcher Name seine Wurzel im Slawischen hat, und zwar im Ort „Leska“, die Bezeichnung für Haselstrauch in dieser Sprache.
Im Jahre 1265 finden wir dann die ersten Erwähnungen von Haselbach als “ Haselpach “, Hafning als “ Havenaern “ und Steinberg als “ Steynperge “
Sie scheinen alle in derselben Quelle, nämlich im „Rationarium Styriae“ aus dem genannten Jahr erstmals auf. Der Name Haselbach, der natürlich deutschen Ursprungs ist, weist ebenso wie das slawische „Leska“ auf Haselstrauch hin, während Steinberg eine Gegend mit besonders viel Steinvorkommen beurkundet.
Erst im Jahr 1405 wird in einer Urkunde “ die Mordensch “ erwähnt, die heute der gesamten Gemeinde den Namen gebende Ortschaft Mortantsch.
Dieser Name ist, ebenso wie Leska, slawischen Ursprungs. Das teilweise slawische Namensgut in unserer Gegend stammt aus der Zeit Ende des 6. und Anfang des 7. Jahrhunderts, als im Gefolge der Awaren Slawen in unser Land kamen und hier siedelten, die dann in der Folge von den Bayern, die in zwei großen Kolonisationsepochen das Land in Besitz nahmen und viele Siedlungen gründeten, abgelöst wurden. Es war die Landnahme durch die Bayern aber keine Eroberung, sondern diese und die Slawen lebten durchaus friedlich nebeneinander und die Bayern übernahmen sogar zahlreiche slawische Flurnamen für ihre neuen Orte. Auf die ehemals slawischen Siedlungen kann heute nur mehr durch das Vorkommen der slawischen Flur- und Gegendnamen geschlossen werden, da sonst keinerlei Quellen aus dieser Zeit überliefert sind.
Als in der sogenannten zweiten bayrischen Kolonisation unser Land, das zu Ende des 9. und Anfang des 10. Jahrhunderts an die Ungarn verlorengegangen war, von den Bayern wieder zurückgewonnen wurde, vergab es der König, dem alles neugewonnene Land gehörte, an die Adelsgeschlechter. Mit Beginn der Besiedelung kam es zu Landvergabungen dieser Geschlechter an ihre Gefolgsleute, wodurch kleinere Besitzeinheiten entstanden, in denen sich herrschaftliche Zentren und untertänige Dörfer und Einzelhöfe, also Grundherrschaften im eigentlichen Sinne, bildeten.
Die Grundherrschaft war eine Herrschaftsbeziehung zwischen dem Grundherrn und dem Bauern. Sie, und nicht das Land oder der Staat ordnete und bestimmte den Lebensraum und die Lebensform des Bauern bei uns bis zum Jahre 1848. Sie zog die Grenzen für seine Welt, in der die übergeordneten politischen Begriffe von heute kaum noch Wirklichkeit wurden.
Der einzelne Bauer war zwar Besitzer einer Hube, das heißt, er saß darauf, aber er war nicht der Eigentümer; er hatte nur das Nutzungsrecht nicht aber das Eigentumsrecht des Besitzes. Eigentümer war der Grundherr, dies konnten Adelige aber auch die Kirche sein, von dem der Bauer den Grund nur geliehen hatte. Aus dieser Beziehung zwischen Grundherrn und Bauern entsprangen auch die Leistungen, die der Bauer seinem Herrn zu entrichten hatte. Der Grundzins war eine Leistung, die sich aus der Grundleihe herleitete, da der bäuerliche Besitz eben nur Leihgut war. Dieser Grundzins wurde in den Anfängen mit Naturalien, später mit Geld bezahlt.
Ursprünglich konnte der Bauer, der Grund zur Leihe hatte, jederzeit wieder abgestiftet, das heißt, es konnte ihm der Besitz wieder entzogen werden (Freistiftrecht). Erst später setzte sich das Kauf- oder Erbrecht durch. Dabei musste der Bauer dem Herrn die Nutzung des Grundes um eine gewisse Summe abkaufen und konnte ihn dann auf seine Nachkommen vererben. Bei jedem Besitzerwechsel musste aber vom Käufer bzw. Übernehmer an die Herrschaft eine Gebühr entrichtet werden, die perzentuell vom Schätzwert berechnet wurde.
Eine der größten Lasten der Untertanen war die Robot, die unentgeltliche Arbeit, die der Bauer für den Grundherrn auf dessen Eigenwirtschaft zu leisten hatte. Die Robotleistung, die in den einzelnen Gebieten der Steiermark verschieden hoch war, – im Gebiet der heutigen Gemeinde Mortantsch war sie besonders drückend, da sie bis zur täglichen Robot, das heißt, dass täglich eine arbeitsfähige Person an die Herrschaft abgestellt werden musste, gesteigert war – umfasste alle Arten der bäuerlichen Arbeit und währte jeweils vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang. Später konnte sie in Form einer Geldabgabe geleistet werden.
Die Herrschaften wurden in der Regel nach dem Ansitz des Gutsherrn benannt. Das zur Herrschaft gehörige Gebiet, das meist sehr ausgedehnt und weiträumig war, wurde in Ämter gegliedert, die meistens eine größere Anzahl örtlich mehr oder minder zusammenliegende Untertanen umfasste. Den Ämtern standen Amtsmänner vor, die für die Einhaltung der Verpflichtungen seitens der Untertanen an den Grundherrn verantwortlich waren. Um das Jahr 1812 waren die Bewohner des heutigen Mortantsch zu folgenden Herrschaften untertänig: Die Einwohner von Mortantsch zu den Herrschaften Gutenberg und Weiz; Weiz war aber keine eigene Grundherrschaft, sondern nur ein Amt des Gutes Rosental. Göttelsberg war untertänig zu Gutenberg und Stadl, ebenso die Bewohner von Leska und Steinberg. Haselbach diente nach Gutenberg und Halbenrain und Hafning hatte seinen Grundherren in Stadl, Gutenberg und in der geistlichen Grundherrschaft Weizberg sitzen. Was die Seelenzahl und den Viehstand der einzelnen und heutigen Katastralgemeinden der Ortsgemeinde Mortantsch betrifft, so war zu Beginn des 19. Jahrhunderts Mortantsch mit 136 Einwohnern die bevölkerungsstärkste Ortschaft, gefolgt von Hafning mit 130, Göttelsberg 128, Leska 119, Steinberg 95 und Haselbach 83 Bewohnern.
Die Bauern von Mortantsch hielten zur selben Zeit 4 Pferde, 42 Ochsen, 43 Kühe und 42 Schafe; in Hafning zählte man sogar 11 Pferde und weiters 26 Ochsen, 43 Kühe und 24 Schafe. Leska hatte 3 Pferde, 34 Ochsen, 23 Kühe und 31 Schafe, Göttelsberg 1 Pferd, 46 Ochsen, 36 Kühe und 17 Schafe. In den beiden einwohnerschwächsten Orten, Steinberg und Haselbach, gab es keinen Bauern der ein Pferd hielt. In Steinberg zählte man 18 Ochsen, 29 Kühe und 49 Schafe und in Haselbach 26 Ochsen, 26 Kühe und 54 Schafe.
Überraschenderweise gab es aber in letztgenannter Ortschaft, obwohl sie von allen angeführten die geringste Seelenzahl aufwies, zu dieser Zeit bereits eine Trivialschule, die einzige im heutigen Gemeindegebiet. Haselbach ist auch rasch gewachsen, denn bereits um 1870 wohnen in dem Ort, der zu dieser Zeit bereits eine eigene Ortsgemeinde ist, 173 Menschen.
Die Grundherren, die, wie oben erwähnt, allein Lebensform und -raum des Bauern bestimmten, hatten auch die niedere Strafgerichtsbarkeit, die Polizeigewalt und die Zivilgerichtsbarkeit inne. Die hohe Gerichtsbarkeit war ursprünglich königliches Regal und an die Marktgrafen delegiert, deren Verwaltungsbezirke gleichzeitig auch Gerichtsbezirke waren. Diese verfielen im Laufe der Zeit in kleinere Einheiten, die Landgerichte, welche später ebenfalls in den Besitz der Grundherrschaften übergingen, die damit auch zur Gerichtsherrschaft wurde.
Im Jahre 1848 erfolgte die sogenannte Bauernbefreiung, die Auflösung der Grunduntertänigkeit. Der Bauer wurde nun selbst zum Eigentümer von Grund und Boden und es wurde ihm in der neugeschaffenen Ortsgemeinde auch eine eigene Verwaltung überlassen.